Legate und Erbschaften

Gutes tun für zukünftige Generationen

Vielleicht haben Sie noch nicht darüber nachgedacht, aber das Vermögen, über das Sie heute verfügen, könnte morgen das Leben von benachteiligten Kindern verändern. Nachdem Sie an Ihre Familie und Ihre Lieben gedacht haben, können Sie einen Teil Ihres Nachlasses Enfants du Monde vermachen oder unsere NGO bei der Erstellung Ihres Testaments als Erbin einsetzen.

Selbst 1% Ihres Erbes kann einen Unterschied machen, um das Leben von bedürftigen Kindern und Frauen nachhaltig zu verbessern!

Ein Vermächtnis machen oder Enfants du Monde in Ihrem Testament berücksichtigen

Dank ihres gemeinnützigen Status sind die von Enfants du Monde erhaltenen Legate und Erbschaften zu 100% von der Erbschaftssteuer befreit.

Somit wird Ihre Unterstützung ausschliesslich unseren Projekten zugutekommen und benachteiligten Kindern und Frauen in unseren Einsatzländern zugutekommen.

Ein Testament erstellen, um einer Sache, die Ihnen am Herzen liegt, etwas zu vermachen

Wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses einer Sache vermachen möchten, die Ihnen am Herzen liegt, wie zum Beispiel Enfants du Monde, ist es unerlässlich, ein Testament zu verfassen, damit Ihr letzter Wille formell bestätigt wird.

Im Namen der Kinder und Frauen, die davon profitieren werden, danken wir Ihnen aufrichtig.

Mehr über Testamenten

Verschiedene Arten von Testamenten

Es gibt zwei Arten von Testamenten, die am weitesten verbreitet sind:

Das eigenhändige Testament

Dies ist die einfachste Form, um Ihren letzten Willen festzulegen.

Sie müssen es vollständig von Hand schreiben, einschließlich des genauen Datums der Abfassung, und es unterschreiben. In einem eigenhändigen Testament müssen Sie alle Personen und/oder Organisationen angeben, denen Sie einen Teil Ihres Erbes hinterlassen möchten, indem Sie so viele Informationen wie möglich angeben, wie den Namen, die vollständige Adresse sowie den Anteil Ihres Erbes, der für sie bestimmt ist.

Die Elemente, die zwingend im Testament enthalten sein müssen, sind die folgenden:

  • Die Überschrift „Testament“

  • Die Identität des Erblassers, nämlich Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum

  • Die Aufhebung aller eventuellen vorherigen Testamente (sofern vorhanden)

  • Die testamentarischen Verfügungen: Es ist möglich, entweder einzeln oder kumulativ ein bestimmtes Gut oder einen bestimmten Betrag zu vermachen. In diesem Fall muss genau angegeben werden, welches Gut oder welcher Betrag (oder Prozentsatz) an welche Person (natürliche oder juristische Person) übertragen wird, und die Kontaktdaten der benannten Erben müssen angegeben werden. Für Enfants du Monde muss folgendes angegeben werden: l’association Enfants du Monde, Route de Ferney 150, 1218 Le Grand-Saconnex

  • Die Erwähnung eines Testamentsvollstreckers, sofern Sie einen ausgewählt haben

  • Der Ort, das Jahr, der Monat und der Tag, an dem das Dokument erstellt wurde

  • Die Unterschrift des Erblassers am Ende des Testaments, um den gesamten Inhalt abzudecken. Es ist wichtig, dass der Testator seinen Vor- und Nachnamen angibt und seine übliche Unterschrift verwendet, um keine Zweifel an der Identität des Erblassers aufkommen zu lassen.

 

Das öffentliche Testament

Um ein öffentliches Testament zu erstellen, müssen Sie einen Urkundsbeamten oder Notar hinzuziehen und in Anwesenheit von zwei Zeugen sein. Dieser wird Ihre letzten Willen aufsetzen, von Ihren Zeugen unterzeichnen lassen und das unterzeichnete Dokument aufbewahren. Achtung: Ihre Zeugen dürfen nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören oder als Begünstigte in Ihrem Testament eingetragen sein.

Sie können Ihr Testament kostenlos in Ihrer Wohngemeinde hinterlegen. Unter Einhaltung der Formvorschriften können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, widerrufen oder vernichten.

Hier sind einige übliche Formulierungen, die Sie verwenden können, wenn Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament begünstigen möchten:

  • Für eine Erbschaft: „Nach der Auszahlung aller Erbanteile möchte ich das verbleibende Vermögen wie folgt aufteilen: 50% an X (Vorname) Y (Nachname) und 50% an die association Enfants du Monde, Route de Ferney 150, 1218 Le Grand-Saconnex.“

  • Für ein Vermächtnis: „Ich vermache der association Enfants du Monde, Route de Ferney 150, 1218 Le Grand-Saconnex den Betrag von CHF 1’000.-.“

Enfants du Monde, eine vertrauenswürdige NGO für Ihre Hinterlassenschaft

Enfants du Monde ist stolz darauf, seit 1971 eine mit dem Zewo-Qualitätssiegel zertifizierte NGO zu sein. Dieses Label wird an Organisationen und Institutionen verliehen, die die erhaltenen Spenden transparent und effizient verwalten. Wenn Sie sich für ein Vermächtnis zu Gunsten unserer Schweizer NGO entscheiden, können Sie sicher sein, dass Ihre Unterstützung bedürftigen Kindern und Müttern zugutekommt und deren Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert.

Die Broschüre Legate und Erbschaften bestellen

    Unsere Verpflichtungen
    • Ihr Legat oder Ihre Erbschaft transparent und sinnvoll einsetzen. Von 100 Franken fließen 88 Franken direkt in unsere Projekte vor Ort.

    • Alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihre spezifischen Wünsche bezüglich der Vergabe Ihrer Unterstützung an ein bestimmtes Projekt oder Land zu erfüllen.

    • Sie auf Wunsch vertraulich an einem Ort Ihrer Wahl zu treffen, um gemeinsam zu erörtern, wie wir durch Ihren Nachlass die Zukunft benachteiligter Kinder und Mütter verbessern können.

    • Ihnen die Möglichkeit zu geben, unsere Organisation besser kennenzulernen, indem wir Ihnen unsere Programme in privilegierter Weise vorstellen.

    • Sie an einen Notar Ihres Vertrauens verweisen, um sich beraten zu lassen.

    Maïmouna Hamound, Schülerin, Niger

    Als ich 13 Jahre alt war, kam ein Mann zu mir und hielt um meine Hand an. Meine Mutter war einverstanden, aber ich selbst wollte nicht heiraten. Jetzt ist meine Mutter stolz auf mich. Sie weiß, dass ich, wenn ich eine Arbeit habe, sehr leicht einen Ehemann finden werde. Aber das kommt erst später, wenn ich studiert habe.

    Revidiertes Schweizer Erbrecht per 1. Januar 2023, was ändert sich?

    Das Schweizerische Gesetz erlässt klare und genau definierte Regeln für die Aufteilung von Nachlässen in seinem Hoheitsgebiet.

     

    Es sieht zum Beispiel einen Mindestvorbehalt vor, der den gesetzlichen Erben zu hinterlassen ist, den sogenannten Pflichtteil. Gesetzliche Erben sind Ihr Partner (Ehegatte, Ehegattin oder eingetragener Partner) und Ihre Verwandten (Ihre Kinder oder, wenn Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern oder sogar Ihre Großeltern). Daher ist es bei einer Nachlassregelung also nicht möglich, alle seine Vermögenswerte zum Nachteil seiner gesetzlichen Erben zugunsten Dritter zu vererben. Die freie Quote lässt jedoch die Möglichkeit offen, andere Personen, die Ihnen am Herzen liegen, und auch Wohltätigkeitsorganisationen in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

    Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, wird der Nachlass nach schweizerischem Recht aufgeteilt. Alle Vermögenswerte werden ausschließlich den gesetzlichen Erben zugewiesen

    Ab dem 1. Januar 2023 wurden mehrere Änderungen im schweizerischen Erbrecht eingeführt. Der Pflichtteil für die Nachkommen beläuft sich nun nur noch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, anstelle der bisherigen ¾, und die Eltern verlieren ihren Pflichtteil komplett. Diese Änderungen ermöglichen es Ihnen, über einen größeren Teil Ihres Vermögens frei zu verfügen.

    Rechtsanwalt Jérémy Carrat, Fachanwalt für Erbrecht, beantwortet alle Fragen zu den Auswirkungen der Erbrechtsreform. (Link zur Neuigkeit https://www.edm.ch/fr/media-publication/actualites/reforme-droit-successions oder zum PDF des Interviews mit Jérémy Carrat)

    Wenn Sie sich einen Überblick über Ihren Nachlass verschaffen möchten und wissen wollen, wie Ihr Erbe verteilt wird, machen Sie hier den Erbschafts-Check. So erfahren Sie, welcher Teil Ihren gesetzlichen Erben vorbehalten ist und welche freie Quote Sie für Ihre Liebsten oder Organisationen wie Enfants du Monde hinterlassen könnten.

    Wir danken Ihnen von Herzen, wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, unsere Schweizer NGO in Ihr Testament zu berücksichtigen. Ihre Unterstützung wird Kindern und schwangeren Frauen zugutekommen, die im Mittelpunkt unserer Projekte stehen.

    Ihr Ansprechpartner Vermächtnisse & Erbschaften

    Sie möchten ein Vermächtnis machen oder Enfants du Monde in Ihrem Testament berücksichtigen?

    Gaëlle Cuillerot, Legs and Communication Manager, steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen diskret und vertraulich zu beantworten.

    Bitte zögern sie nicht, uns zu kontaktieren.

    Tél. : +41 22 798 88 86

    Email : gaelle.cuillerot@edm.ch

    Meine Spende macht den Unterschied

    Zum Beispiel:

    Mit einem Legat von 500 Franken:

    Ich spende medizinische Geräte an 2 Gesundheitszentren in Nepal, um eine qualitativ hochwertige Versorgung von schwangeren Frauen und ihren Neugeborenen zu ermöglichen.

    Mit einem Legat von 1 000 Franken:

    Ich finanziere die Fortbildung in Mütter- und Kindergesundheit für 50 Gesundheitsmitarbeiter in Bangladesch.

    Mit einem Legat von 50 000 Franken:

    Ich unterstütze ein Bildungsprojekt in Niger, das es ermöglicht, 700 Schüler*innen zur Schule zu schicken und 5 Schulen für Kinder zu bauen, die noch nie zur Schule gegangen sind.

    ICH SPENDE
    Bleiben Sie informiert

    Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um jeden Monat die Nachrichten unserer Organisation zu erhalten und mehr über unsere Aktionen zu erfahren.